Denn wenn Produkte auf Umwegen nach Österreich gelangen, ohne dass der Vertrieb oder die Preisbindung nachvollziehbar ist, drohen unerwartete Rückforderungen – und die setzen etablierte Preismodelle massiv unter Druck.
Import ist nicht gleich Import
Auf der einen Seite stehen echte Parallelimporte – Produkte, die ursprünglich für andere EU-Märkte vorgesehen waren (etwa für Rumänien), dort aber nicht vertrieben wurden, sondern nach Österreich gelangen. Sie erhalten eine eigene Pharmazentralnummer (PZN) und lassen sich formal eindeutig als Importware identifizieren.
Anders sieht es beim sogenannten „grauen Parallelvertrieb“ aus – ein Begriff, der sich für all jene Fälle etabliert hat, in denen Multi-Country-Packs (MCP) nach Österreich gelangen, ohne dass klar ist, ob sie hierhergehören. Diese MCPs – identische Packungen mit mehreren Sprachen auf der Verpackung – werden über dieselbe PZN abgerechnet wie originär österreichische Ware. Und genau das ist der Knackpunkt.
Wenn Zahlen täuschen: Das PZN-Dilemma
Krankenkassen sehen in der Abrechnung keinen Unterschied. Ob die Packung offiziell vom Hersteller für Österreich freigegeben wurde oder über Umwege hier landete – entscheidend ist nur: Sie wurde abgegeben. Für Hersteller bedeutet das: Die abgegebene Packungsmenge steigt scheinbar – die Rückzahlungsverpflichtung somit auch.
Beispiel: Ein Hersteller gewährt aufgrund eines Preismodells ab 5.000 Packungen 50 % Rabatt. Eigentlich hat er aber nur 4.000 Packungen in Österreich ausgeliefert. Der Rest stammt aus MCP-Kanälen. Für den Dachverband zählt nur die Gesamtzahl, mit dem Ergebnis, dass der Hersteller einen Rabatt gewähren muss für Packungen, die er nie selbst in Österreich verkauft hat.
Gleichzeitig sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, wenn verfügbar den günstigeren Parallelimport abzugeben – allerdings mit einer gewissen Bagatellgrenze, etwa drei Euro. Doch auch hier bleibt das Risiko letztlich beim Hersteller: Liefersicherheit, Preismodelle, sogar Preisstaffelungen können durch solche Importe durcheinandergeraten.
Denn viele Preismodelle arbeiten nicht mit einem Einheitspreis, sondern mit gestaffelten Rabatten ab bestimmten Packungszahlen. Wenn nun nicht klar ist, welche Packung aus welcher Quelle stammt, wird die Berechnung zur Lotterie – zulasten der pharmazeutischen Unternehmen.
Risiken für Hersteller und fürs System
In Einzelfällen, so ist aus Branchenkreisen zu hören, kann der Rückforderungsbetrag den eigentlichen Nettoumsatz übersteigen. Ein wirtschaftliches Fiasko und ein systemischer Blindflug. Denn während die Kassen sparen wollen, entsteht beim Hersteller Misstrauen, Unsicherheit und im schlimmsten Fall Zurückhaltung bei der Einführung neuer Produkte.
Auch für das Gesamtsystem birgt der Graubereich Risiken: Preismodelle werden unterlaufen, das Monitoring wird unzuverlässig und bei Lieferschwierigkeiten wird der Originalanbieter verantwortlich gemacht, obwohl der Parallelimporteur längst im Spiel ist.
Erste Gegenmaßnahmen – aber reicht das?
Es gibt erste Versuche, das Problem zu adressieren. So arbeitet der Dachverband der österreichischen Sozialversicherungsträger laut aktuellem Informationsstand an einem eigenen Aufnahmeverfahren für Parallelimporteure. Ziel: Klarheit über Herkunft, Preisstruktur und Abrechnungslogik schaffen. Wer in den Markt eintritt, soll sich auch zu den Spielregeln bekennen.
Ob das reicht, ist offen. Denn solange sich Produkte mit identischer PZN nicht mehr eindeutig dem Originalhersteller oder einem Importeur zuordnen lassen, bleibt die Beweislage schwach und die Gefahr real.
Fazit: Zwischen Marktöffnung und Systemlücke
Parallelimporte sind ein legitimes Mittel innerhalb der EU, aber sie brauchen klare Grenzen, transparente Abrechnungswege und faire Risikoaufteilung.
Für Hersteller ist das nicht nur ein wirtschaftliches Risiko, sondern auch ein strategisches Dilemma: Wie plant man Preismodelle, wenn man nicht mehr weiß, welche Packung wirklich zählt?
Und für das System bedeutet es ein Weckruf. Denn Kosteneinsparung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn sie auch verlässlich nachvollzogen werden kann.
Solange Parallelimporte regulatorisch möglich, aber operativ schwer unterscheidbar sind, bleibt das Risiko einseitig verteilt. Und der Preis – im schlimmsten Fall – beim Falschen hängen.
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